Liebe Eltern, liebe KollegInnen,
verehrte Gäste
Salamanca? Wahrscheinlich müssten viele zufällig Ausgesuchte auf die Frage, was das Wort bedeute, Unwissen bekunden. Andere, die es nicht eingestehen wollten, würden mit ihren Mutmassungen sehr daneben liegen. Die Stadt, rund 220 Kilometer von Madrid Richtung portugiesischer Grenze entfernt, befindet sich abseits üblicher Touristenrouten. Ihr Zentrum ist UNESCO-Weltkulturerbe, ihr Name traditionell klangvoll im Zusammenhang mit Bildung.
Im 12. und 13. Jahrhundert verlagerte sich „der bis dahin in den eher abgeschieden liegenden Klöstern lokalisierte Wissenschafts- und Lehrbetrieb“ zu Städten mit Universitätsgründungen. „Auf dem Kontinent waren dies vor allem Bologna (1088), Paris (um 1150), Salamanca (1218), Montpellier (1220) und Padua (1222).“ (1)
Sollte diese alte Universitätsstadt mit ihrer überschaubaren Grösse – ca. 150´000 EinwohnerInnen – nicht ein wunderbarer Ort sein für die Weltkonferenz „Pädagogik für besondere Bedürfnisse: Zugang und Qualität“? Tatsächlich fand sie im Juni 1994 mit 300 RepräsentantInnen von 92 Staaten und 25 internationalen Organisationen in Salamanca statt. Es wurden eine Erklärung und ein Aktionsrahmen angenommen. Sie sind häufig in Artikeln, Papieren und Veranstaltungen zitiert, wenn es um Behinderte geht. Ja, sich auf die Salamanca Erklärung zu berufen, scheint einen gewissen Chic zu haben, verbunden mit dem Vorteil, Forderungen kaum weiter begründen zu müssen.
Im Kern geht es um das Ziel „Bildung für Alle“ und um das Mittel „Schule für alle“ (Vorwort). In der Erklärung selbst heisst es im 1. Punkt: „Wir anerkennen die Notwendigkeit und Dringlichkeit, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit besonderen Förderbedürfnissen innerhalb des Regelschulwesens zu unterrichten.“
Eine Einschränkung erfährt diese Haltung in Punkt 21 des Aktionsrahmens: „Bildungspolitik sollte auf individuelle Unterschiede und Situationen größte Rücksicht nehmen. Zum Beispiel sollte die Wichtigkeit der Gebärdensprache als Kommunikationsmedium unter gehörlosen Menschen anerkannt werden. Es sollten Vorkehrungen getroffen werden, dass alle gehörlosen Personen Zugang zu Bildung in ihrer nationalen Gebärdensprache haben. Infolge der besonderen Kommunikationsbedürfnisse gehörloser und taub-blinder Menschen kann es sein, dass deren Bildung besser in Sonderschulen oder speziellen Klassen und Einheiten in Regelschulen durchgeführt werden kann.“
Unter „Vorbereitung auf das Erwachsenenleben“ (Punkt 56) steht: „Schulen ... sollten ein Training in jenen Fertigkeiten anbieten, die den sozialen und kommunikativen Anforderungen und Erwartungen des Erwachsenenlebens entsprechen. Das erfordert geeignete Ausbildungstechniken unter Einbeziehung konkreter Erfahrungen in wirklichen Lebenssituationen außerhalb der Schule.“
Eltern und Entwicklungsländer, Suche und Fortbildung von Lehrpersonal sowie Freiwilligenorganisationen und anderes mehr erfassen die insgesamt 85 Punkte des Aktionsrahmens. Sie sind vollständig im Internet nachlesbar, beispielsweise unter google, natürlich einschliesslich der Erklärung.
Dem Geist des Dokuments, seinem intellektuellen und ethischen Streben, kommt meines Erachtens folgender Passus aus dem Vorwort der Erklärung herausragender Rang zu: „Die UNESCO ist stolz darauf, mit dieser Konferenz und ihren wichtigen Schlussfolgerungen in Verbindung zu stehen. Alle, die irgendwie davon betroffen sind, müssen sich der Herausforderung stellen und dafür arbeiten, damit gewährleistet ist, dass Bildung für alle wirklich FÜR ALLE bedeutet.“ An dieser Stelle ist diskret, jedoch unzweifelhaft kundgetan, dass die Betroffenen selbst nicht abseits stehen dürfen, sondern sich einbringen müssen, gemäss ihrem Vermögen. In Punkt 22 des Aktionsrahmens ist explizit „die gemeinsame Anstrengung von Menschen mit Behinderung selbst“ gefordert.
Halten wir fest:
- Salamanca eignet sich nicht für hitzköpfige Diskussionen über Inklusion. So klar das Dokument für Integration eintritt, so offen ist es für begründete Sondersituationen und nennt ausdrücklich Hörgeschädigte.
- Salamanca setzt sich dafür ein, dass Gehörlose in ihrer Gebärdensprache Bildung erlangen. Hieraus leiten manche Betroffene, FunktionärInnen und JuristInnen umfassende Ansprüche ab, in Deutschland schon bei Gerichten und mit Erfolg. Ob diese Rechtsprechung von Dauer sein wird, ist keineswegs sicher. Man mag sie schauderlich finden, die Schadenersatzklage zwei gesunder Brüder wegen Mangel an Zeit und Aufmerksamkeit für sich infolge der behinderten Schwester, aber sie ist real und zeigt eine völlig andere Richtung. Sie aus idealistischen oder anderen Gründen zu ignorieren, hilft nicht bei Betrachtung von Ressourcenverteilung, zumal das Urteil von Reims für die beiden Herren positiv ausfiel. (2)
- Salamanca klammert generell individuelle medizinische und medizintechnische Überlegungen aus. Das Dokument empfiehlt an verschiedenen Stellen, zum Beispiel in den Punkten 23 und 37, Hilfsmittel und Materialien. Hierzu zählt für Hörgeschädigte eine FM-Anlage. Möglichkeiten zu prüfen, ob oder wie die Behinderung beträchtlich reduzierbar ist mit der Folge, dass die eine oder andere spezielle Massnahme überflüssig wird oder sich erheblich einschränken lässt, oblag nicht dem Gremium – richtigerweise. Der übersichtliche „Fahrplan“ zeugt von Klugheit; die ungeheure Wirkung verdankt er u. a. seiner grossen Linie, die vermeidet, sich in Details zu verlieren. In den bald 18 Jahren seit dieser Konferenz sind viele neue Erkenntnisse im Kampf gegen Gehörlosigkeit gewonnen, durch Forschung und Entwicklung sowie durch die Praxis. Cochlea Implantate waren seinerzeit verhältnismässig selten und mit sehr viel grösserem Aufwand als heute eingesetzt, die Hörgeräte nicht so leistungsfähig wie aktuell. Was ist gegenwärtig unter Anstrengungen Hörgeschädigter zu verstehen? Wie frei sind sie beziehungsweise bei Minderjährigen ihre Eltern in der Entscheidung, diese modernen Hilfen anzunehmen oder abzulehnen, wenn sie von der Gesellschaft Solidarität erwarten? Ist es moralisch zulässig, wenn GebärdensprachlerInnen, die vom Fortschritt profitieren und lautsprachlich kommunizieren könnten, massive Unterstützung einfordern, freiwillig im einst unvermeidbaren Zustand der Separation verharrend? Bezogen auf die Gehörlosen, die nach wie vor auf das Gebärden angewiesen sind, ist das Salamanca Dokument eindeutig. Doch es bahnt nicht jenen den Weg, die wider besseres Vermögen und Wissen gegen Teilhabe in Autonomie arbeiten.
Stellen wir uns, bitte, vor, dass jemand mit der Gebärdensprache erzogen ist und im Erwachsenenalter erfährt, ihr oder ihm sei der Hör-, Spracherwerb durchaus möglich gewesen. Der junge Mensch sieht sich unnötig benachteiligt und klagt, weil ihm das Recht auf Chancengleichheit genommen sei – von den Eltern und von der Gesellschaft, die tatenlos zuschaut, vielleicht sogar solches Vorgehen fördert. Ein tüchtiger Advokat würde nicht trotz Salamanca im Sinne des Mandanten streiten, sondern gerade mit diesem Dokument argumentieren. Es öffnet Spielraum zur Auslegung – anders als einige Diskutanten uns glauben machen möchten.
©Susi Ungricht Rex
Uwe Jochum: Geschichte der abendländischen Bibliotheken. Darmstadt 2010, S. 72
Von dem Prozess berichtet Ruth Baumann-Hölzle in: Entscheidungsfreiheit und der Zwang zum perfekten Kind, S. 108 Der Beitrag ist veröffentlicht in dem Sammelband Auswählen oder annehmen? Von Christian Kind, Suzanne Braga, Annina Studer (Hg.), Zürich 2010
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